Geschäftsbedingungen des HAUS DER JUGEND FRANKFURT

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme im HAUS DER JUGEND FRANKFURT ist die
Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband von Hostelling International (HI-Hostels). Diese ist durch einen entsprechenden Ausweis nachzuweisen. Die Mitgliedschaft kann auch im HAUS DER JUGEND FRANKFURT erworben werden.

Gruppen werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer Begleitperson geleitet werden. Die Begleitpersonen müssen in der Jugendherberge übernachten. Sie sind
die Ansprechpartner für das HAUS DER JUGEND FRANKFURT in allen organisatorischen
Dingen und für die Abrechnung verantwortlich.

Anmeldung:

Bis zu 4 Betten im Mehrbettzimmer  können telefonisch reserviert werden, alle anderen Kategorien müssen schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief reserviert werden.
Bei Gruppen muss die Anmeldung schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen. Bei kurzfristigen Reservierungen von Gruppen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise kann auf die Schriftform verzichtet werden. Die Anmeldung von Einzelgästen, Familien und Gruppen von bis zu 10 Gästen wird durch die schriftliche Bestätigung des HAUS DER JUGEND FRANKFURT verbindlich. Gruppen ab 11 Gästen erhalten einen Vertrag mit einem Optionstermin, bis zu dem die Rückbestätigung im HAUS DER JUGEND FRANKFURT eingegangen sein muss, um den Vertrag gültig werden zu lassen.

Zahlungsmodalitäten:

Einzelgäste und Familien bezahlen direkt beim Einchecken an der Rezeption. Die Aufenthaltskosten von Gruppen sind am Anreisetag in der Jugendherberge zu zahlen. Das HAUS DER JUGEND FRANKFURT akzeptiert Barzahlung, die gängigsten Kreditkarten und EC-Karte. Eine Anzahlung bzw. die komplette Vorauszahlung kann vom HAUS DER JUGEND FRANKFURT im Einzelfall verlangt werden. Sonderabsprachen, wie z.B. die nachträgliche Bezahlung per Rechnung, sind möglich.

Rücktritt, Teilnehmerreduzierung:

Einzelne Betten in Mehrbettzimmern können bis zum Anreisetag bis 9 Uhr telefonisch abgesagt werden. Gäste, die Einzelzimmer oder Doppelzimmer gebucht haben, Familien und Gruppen bis 10 Gästen müssen schriftlich  mit einer Frist von 7 Tagen absagen. Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen.


Stornierungen müssen vom  HAUS DER JUGEND FRANKFURT schriftlich rückbestätigt werden.


Bei Gruppen mit mind. 11 Personen und/oder Gruppen, die einen Tagungsraum gemietet haben, muss die Absage mindestens 28 Tage vor dem Anreisetag dem HAUS DER JUGEND FRANKFURT zugegangen sein. Gleiches gilt für eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20%. In diesen Fällen entstehen keine Stornogebühren. Andere Absprachen, z.B. längere oder kürzere Rücktrittsfristen bedürfen der Schriftform. Bei Anmeldung und Rücktritt von Gruppen innerhalb von 28 Tagen vor dem Anreisetag entstehen Stornogebühren.

Stornogebühren:

Im Falle einer nicht fristgerechten Absage und bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% innerhalb der letzten 28 Tage vor Anreise, verlangt das HAUS DER JUGEND FRANKFURT Stornogebühren. Das HAUS DER JUGEND FRANKFURT pauschaliert seine Stornogebühren wie folgt:

Wenn die vereinbarten Absagefristen nicht eingehalten werden, so sind pro Nacht und Person als Entschädigung bis eine Woche vor dem Anreisetermin 30%, bis 2 Tage vor dem Anreisetermin 60%, danach 75% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. Für Gäste, die Einzelzimmer oder Doppelzimmer gebucht haben, Familien und Gruppen bis 10 Gäste, die innerhalb 7 Tage vor Anreise stornieren, sind analog 60%, ab 2 Tage vor dem Anreisetermin 75% Stornogebühren zu zahlen. Reduziert sich die Zahl der tatsächlich anreisenden Teilnehmer um mehr als 20% gegenüber der vertraglich vereinbarten, wird eine Stornogebühr für die 20% übersteigende Reduzierung berechnet. Es sind in diesem Fall pro Nacht und Person als Entschädigung bis eine Woche vor dem Anreisetermin 20%, danach 40% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne Absage (no show) werden alle vereinbarten Leistungen für 80% der vertraglich vereinbarten Teilnehmer voll berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.