Geschäftsbedingungen des HAUS DER JUGEND FRANKFURT

Aufnahmevoraussetzungen:

Voraussetzung für die Aufnahme im HAUS DER JUGEND FRANKFURT ist die
Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband von Hostelling International (HI-Hostels). Diese ist durch einen entsprechenden Ausweis nachzuweisen. Die Mitgliedschaft kann auch im HAUS DER JUGEND FRANKFURT erworben werden.

Gruppen werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer Begleitperson geleitet werden. Die Begleitpersonen müssen in der Jugendherberge übernachten. Sie sind
die Ansprechpartner für das HAUS DER JUGEND FRANKFURT in allen organisatorischen
Dingen und für die Abrechnung verantwortlich.

Anmeldung:

Bis zu 4 Betten im Mehrbettzimmer  können telefonisch reserviert werden, alle anderen Kategorien müssen schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief reserviert werden.
Bei Gruppen muss die Anmeldung schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen. Bei kurzfristigen Reservierungen von Gruppen innerhalb von 2 Tagen vor Anreise kann auf die Schriftform verzichtet werden. Die Anmeldung von Einzelgästen, Familien und Gruppen von bis zu 10 Gästen wird durch die schriftliche Bestätigung des HAUS DER JUGEND FRANKFURT verbindlich. Gruppen ab 11 Gästen erhalten einen Vertrag mit einem Optionstermin, bis zu dem die Rückbestätigung im HAUS DER JUGEND FRANKFURT eingegangen sein muss, um den Vertrag gültig werden zu lassen.

Zahlungsmodalitäten:

Einzelgäste und Familien bezahlen direkt beim Einchecken an der Rezeption. Die Aufenthaltskosten von Gruppen sind am Anreisetag in der Jugendherberge zu zahlen. Das HAUS DER JUGEND FRANKFURT akzeptiert Barzahlung, die gängigsten Kreditkarten und EC-Karte. Eine Anzahlung bzw. die komplette Vorauszahlung kann vom HAUS DER JUGEND FRANKFURT im Einzelfall verlangt werden. Sonderabsprachen, wie z.B. die nachträgliche Bezahlung per Rechnung, sind möglich.

Rücktritt, Teilnehmerreduzierung:

Einzelne Betten in Mehrbettzimmern können bis zum Anreisetag bis 9 Uhr telefonisch abgesagt werden. Gäste, die Einzelzimmer oder Doppelzimmer gebucht haben, Familien und Gruppen bis 10 Gästen müssen schriftlich  mit einer Frist von 7 Tagen absagen. Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen.


Stornierungen müssen vom  HAUS DER JUGEND FRANKFURT schriftlich rückbestätigt werden.


Bei Gruppen mit mind. 11 Personen und/oder Gruppen, die einen Tagungsraum gemietet haben, muss die Absage mindestens 28 Tage vor dem Anreisetag dem HAUS DER JUGEND FRANKFURT zugegangen sein. Gleiches gilt für eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20%. In diesen Fällen entstehen keine Stornogebühren. Andere Absprachen, z.B. längere oder kürzere Rücktrittsfristen bedürfen der Schriftform. Bei Anmeldung und Rücktritt von Gruppen innerhalb von 28 Tagen vor dem Anreisetag entstehen Stornogebühren.

Stornogebühren:

Im Falle einer nicht fristgerechten Absage und bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% innerhalb der letzten 28 Tage vor Anreise, verlangt das HAUS DER JUGEND FRANKFURT Stornogebühren. Das HAUS DER JUGEND FRANKFURT pauschaliert seine Stornogebühren wie folgt:

Wenn die vereinbarten Absagefristen nicht eingehalten werden, so sind pro Nacht und Person als Entschädigung bis eine Woche vor dem Anreisetermin 30%, bis 2 Tage vor dem Anreisetermin 60%, danach 75% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. Für Gäste, die Einzelzimmer oder Doppelzimmer gebucht haben, Familien und Gruppen bis 10 Gäste, die innerhalb 7 Tage vor Anreise stornieren, sind analog 60%, ab 2 Tage vor dem Anreisetermin 75% Stornogebühren zu zahlen. Reduziert sich die Zahl der tatsächlich anreisenden Teilnehmer um mehr als 20% gegenüber der vertraglich vereinbarten, wird eine Stornogebühr für die 20% übersteigende Reduzierung berechnet. Es sind in diesem Fall pro Nacht und Person als Entschädigung bis eine Woche vor dem Anreisetermin 20%, danach 40% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne Absage (no show) werden alle vereinbarten Leistungen für 80% der vertraglich vereinbarten Teilnehmer voll berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

Hinweis: Es gibt am HAUS DER JUGEND FRANKFURT keine Möglichkeit, Autos zu parken. Ein Busparkplatz für Reisebusse ist vorhanden. Bitte reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an, oder nutzen Sie die nahegelegen kostenpflichtigen Möglichkeiten, Ihr Auto zu parken.

Hausordnung
In Jugendherbergen ist immer was los. Aber wenn einer schlafen möchte und ein anderer feiern will, dann klappt das Miteinander nicht. Deshalb gibt es ein paar Regeln. Diese sind verbindlich und helfen, Stress zu vermeiden.
Für unsere Sicherheit
"    Das Rauchen sowie das Anzünden von rauchentwickelnden Substanzen ist im gesamten Haus verbo-ten. Raucher können gerne unsere Außenanlagen nutzen.
"    Jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus ausnahmslos untersagt! Das gilt ebenso für den Gebrauch von Spühdosen außerhalb der Sanitärräume (z.B. Deo, Haarspray etc.).
"    Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Rauch, Feuer oder Sprühdosen die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder vorsätzlich Brandmelder manipuliert, hat die Folgekosten des dadurch automatisch ausgelösten Feuerwehreinsatzes in voller Höhe (Kosten z.Zt. ca. 800,00 Euro) sowie eventuell notwendige Reparaturkosten zu tragen.
"    Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung und von warmen Speisen und Geträn-ken nicht gestattet.
"    Unser Haus ist in der Zeit von 2:00 Uhr bis 6:30 Uhr geschlossen.
"    Während des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen. Wertgegenstände können gegen eine Quittung an der Rezeption abgegeben werden.
Unser Miteinander
"    Auf den Zimmeretagen und in den Treppenhäusern ist Lärm zu vermeiden! Die gemeinschaftlichen Schlafzimmer sind ausschließlich zum Entspannen und Ruhen bestimmt. Wer Geselligkeit möchte, kann sich gerne in der Cafeteria, im Billardzimmer oder auf unserer Schachterrasse und im Innenhof  aufhalten.
"    Nachtruhe ist von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr. In dieser Zeit sind elektronische Geräte für laute Musik oder andere Tonwiedergaben verboten!  
"    Das Mitbringen von Alkoholika und Drogen jeglicher Art ist generell untersagt. Berauschte Gäste können des Hauses verwiesen werden. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Ihr Aufenthalt
"    Die Betten sind bei der Anreise frisch bezogen. Handtücher liegen auf den Betten. Wir bitten darum, bei der Abreise das Bett abzuziehen und die Bettwäsche in die bereitgestellten Wäschecontainer auf den Fluren zu werfen.
"    Bitte schonen Sie unser Inventar. Beschriftungen, Aufkleber sowie Beschädigungen oder besondere Verschmutzung erzeugen Mehrkosten, die wir in Rechnung stellen.
"    Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Einzig Blinden- und Assistenzhunde sind nach Voranmeldung willkommen.
"    Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.
Hausrecht
"    Wir üben das Hausrecht aus! In dringenden Fällen behalten wir uns vor, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Hausverweise können bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

Wichtige Zeiten:
"    Frühstück: 07:00 - 09:00 Uhr
"    Mittagessen: 12:00 - 13:00 Uhr
"    Abendessen: 18:00 -- 19:00 Uhr
"    Einchecken: 13:00 - 02:00 Uhr
"    Auschecken: bis 9:30 Uhr
"    Schließzeit: 02:00 - 06:30 Uhr
"    Schließzeit Schachterrasse und Innenhof: 23:00 - 07:00 Uhr

Die Einhaltung der Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

Träger des HAUS DER JUGEND FRANKFURT ist der eigenständige und gemeinnützige
Verein Haus der Jugend e.V. in Frankfurt a. M. Dieser ist als Mitglied dem Deutschen Jugendherbergswerk angeschlossen und orientiert sich weitgehend an den Regeln und Nutzungsbedingungen des Deutschen Jugendherbergswerks.

Stand Oktober 2019