Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Belegungsverträge des „Haus der Jugend Frankfurt e.V.“
im Folgenden: Haus der Jugend
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Beherbergung von Gästen im Haus der Jugend (Belegungsverträge), sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen durch das Haus der Jugend.
Diese AGB gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
Der Begriff „Belegungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Haus der Jugend-Zimmervertrag.
Der Gast darf überlassene Zimmer nur unter- und weitervermieten oder zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken benutzen, wenn das Haus der Jugend zuvor in Textform zugestimmt hat. Verweigert das Haus der Jugend die Zustimmung, so berechtigt das den Gast nur dann zur Kündigung des Vertrages, wenn er Verbraucher ist (§13 BGB) und das Haus der Jugend sich für seine Entscheidung nicht auf einen wichtigen Grund berufen kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Wenn und soweit im Belegungsvertrag selbst Regelungen vereinbart worden sind, die von diesen AGB abweichen, gehen sie den AGB vor.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme im Haus der Jugend ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) oder einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Die Mitgliedschaft für Einzelgäste und Familien kann auch im Haus der Jugend erworben werden.
Gruppen mit Mitgliedschaft im DJH oder einem anderen Verband des IYHF werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer Begleitperson begleitet werden. Die Begleitpersonen müssen in der Jugendherberge übernachten. Sie sind verantwortliche Ansprechpartner:innen für das Haus der Jugend in allen organisatorischen Dingen.
Die Mitgliedschaft ist spätestens bei Anreise aber noch vor der Aufnahme im Haus der Jugend nachzuweisen. Solange die Mitgliedschaft nicht nachgewiesen ist, kann das Haus der Jugend den Bezug der Unterkunft und alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen verweigern.
Minderjährige
Minderjährige im Sinne dieser AGB sind Personen unter 18 Jahren. Gäste unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer/eines Erziehungsberechtigten oder eines/einer volljährigen Aufsichtsberechtigten beherbergt.
Für alleinreisende Minderjährige ab 14 Jahren ist vor Anreise eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Das Haus der Jugend ist berechtigt, im Notfall die Erziehungsberechtigten oder die Gruppenleitung zu informieren und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Anmeldung / Vertragsabschluss
Die Anmeldung der Gäste muss in Textform (bspw. per Fax, E-Mail) oder über die verfügbaren Online-Systeme erfolgen.
Die Anmeldung von Einzelgästen, Familien und Gruppen bis zu 10 Gästen wird durch die Bestätigung durch das Haus der Jugend verbindlich (Annahme). Die Bestätigung kann schriftlich, in Textform (z.B. per E-Mail) oder mündlich erfolgen.
Gruppen ab 11 Gästen erhalten ein Vertragsangebot mit einem Optionstermin, bis zu dem die Rückbestätigung (Annahme) im Haus der Jugend eingegangen sein muss, um den Belegungsvertrag gültig werden zu lassen.
Preise / Leistungen / Zahlungsmodalitäten
Das Haus der Jugend verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer oder Betten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Beherbergung und die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen geltenden Preise zu zahlen. Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem Belegungsvertrag.
Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Umsatzsteuer. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer zwischen Vertragsabschluss und Beherbergungsbeginn, ändert sich der Preis entsprechend, wenn der Umsatzsteuersatz sinkt, der Gast Unternehmer/Unternehmerin (§14 BGB) ist oder zwischen Abschluss des Vertrages und Beginn der Beherbergung mehr als vier Monate liegen.
Werden am Sitz des Hauses der Jugend vom Gast zu tragende kommunale Abgaben (z.B.Tourismusabgabe) erhoben, sind diese in den für die Leistungen des Hauses der Jugend zu entrichtenden Preisen nicht beinhaltet. Sie sind zusätzlich vom Gast zu entrichten.
Einzelgäste und Familien zahlen direkt beim Einchecken an der Rezeption. Die Aufenthaltskosten von Gruppen können nach Absprache nachträglich per Rechnung bezahlt werden.
Das Haus der Jugend akzeptiert Barzahlung, die gängigen Kreditkarten und Maestro-Karten.
Das Haus der Jugend ist berechtigt, bei Abschluss des Belegungsvertrags vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Im Belegungsvertrag können in Textform die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine vereinbart werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bei Zahlungsverzug des Gastes. Der restliche Betrag ist spätestens bei Anreise zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.
Bei längerem Aufenthalt ist das Haus der Jugend berechtigt, eine Zwischenabrechnung vorzunehmen.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Gastes werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website oder im Haus der Jugend einsehbar ist.
Absagen (Rücktritt / Stornierung), Reduzierung von Teilnehmenden
Der Belegungsvertrag ist für beide Parteien verbindlich.
Eine einseitige Lösung des Gastes von dem mit dem Haus der Jugend geschlossenen Belegungsvertrags ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht nach den nachfolgenden Bedingungen besteht, oder im Belegungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
Auch wenn kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht besteht, kann in folgenden Ausnahmefällen durch den Gast vom Vertrag zurückgetreten werden, ohne dass Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche zugunsten des Hauses der Jugend entstehen:
- Einzelne Betten in Mehrbettzimmern können bis zum Anreisetag bis 9.00 Uhr telefonisch oder in Textform abgesagt werden.
- Gäste, die Einzel- oder Doppelzimmer gebucht haben, Familien und Kleingruppen bis zu 10 Gästen können mit einer Frist von fünf Tagen vor dem Anreisetag in Textform absagen.
- Gruppen mit mindestens 11 Personen können mindestens 60 Tage vor dem Anreisetag dem Haus der Jugend in Textform absagen. Gleiches gilt für eine Reduzierung der Personen um mehr als 10%.
Bei der Anmeldung von Gruppen innerhalb von 60 Tagen vor dem Anreisetag ist keine kostenfreie Absage möglich.
Das vertragliche Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Haus der Jugend in der vereinbarten Form ausübt.
Nach Eingang einer fristgerechten Stornierung (Rücktritt), wird das Haus der Jugend diese dem Gast in Textform bestätigen.
Rücktrittsgebühren / No Show
Das Haus der Jugend behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, wenn ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen ist und auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Das Haus der Jugend hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Haus der Jugend den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Die Rücktrittsgebührenbelaufen sich bei
- einzelnen Betten in Mehrbettzimmern auf
- Nichtanreise oder Absage nach 9.00 Uhr am Anreisetag: 80 %
- Familien, Kleingruppen (bis 10 Personen), Einzelreisenden auf
- bis 5 Tage vor Anreise: kostenfrei
- ab 4. Tage vor Anreise: 60 %
- ab 2. Tage vor Anreise: 75%
- Nichterscheinen oder Absage am Anreisetag: 80 %
- Schulklassen und Gruppen (ab 11 Personen) auf
- bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei
- ab 59 bis 15 Tage vor Anreise: 30 %
- ab 14 Tage bis 5. Tag vor Anreise: 60 %
- ab 4 Tage bis Anreise: 75 %
- Nichterscheinen oder Absage am Anreisetag: 80 %
Gleiche Fristen und Rücktrittsgebührengelten für Reduzierung der Teilnehmendenzahl um mehr als 10% bei Schulklassen und Gruppen. Eine Reduzierung der Teilnehmendenzahl bei Schulklassen und Gruppen unter 10% ist jederzeit kostenfrei.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Kündigung durch das Haus der Jugend
Kann der Gast gemäß den getroffenen Vereinbarungen (AGB / Belegungsvertrag) innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, ist das Haus der Jugend in diesem Zeitraum ebenfalls dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hauses der Jugend mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Verzichtet der Gast demgegenüber innerhalb der Frist auf sein Rücktrittsrecht, ist auch das Haus der Jugend nicht mehr zum Rücktritt berechtigt.
Das Haus der Jugend ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine gemäß des Belegungsvertrags vereinbarte oder vom Haus der Jugend gem. dieser AGB verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus der Jugend gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
Das Haus der Jugend ist zudem dazu berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Haus der Jugend nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (bspw. behördliches Verbot wegen Pandemie);
- der Belegungsvertrag schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen abgeschlossen worden ist; wesentlich können dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Haus der Jugend begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses der Jugend zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- eine Unter- oder Weitervermietung, oder Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken ohne Zustimmung des Hauses der Jugend vorliegt.
Der berechtigte Rücktritt des Hauses der Jugend begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Sollte bei einem Rücktritt nach den vorstehenden Gründen (2) und/oder (3) ein Schadensersatzanspruch des Hauses der Jugend gegen den Gast bestehen, so kann das Haus der Jugend diesen nach den obigen Regelungen zu Rücktrittsgebühren / No Showpauschalieren, da diese entsprechend gelten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Zimmerübergabe und Rückgabe der Zimmer
Zugunsten des Gastes besteht kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Zimmer werden dem Gast ab 13.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf frühere Zimmerbereitstellung besteht nicht.
Die Zimmer sind dem Haus der Jugend am vereinbarten Abreisetag spätestens um 9.30 Uhr vollständig geräumt zur Verfügung zu stellen. Besteht aufgrund der nicht rechtzeitigen Herausgabe der Zimmer ein Schadensersatzanspruch des Hauses der Jugend gegen den Gast, so kann das Haus der Jugend diesen nach obigen Regelungen zu Rücktrittsgebühren / No Show pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Haftung
Der Gast haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitung am Eigentum des Hauses der Jugend verursachen.
Der Gast kann Schadenersatzansprüche einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung nur geltend machen, soweit sie beruhen
- auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hauses der Jugend,
- auf der fahrlässigen Verletzung einer solchen Pflicht durch das Haus der Jugend, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf,
- auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses der Jugend,
- auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gebuchten Zimmer oder
- auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Hauses der Jugend (z.B. §§ 701 ff BGB).
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen des Hauses der Jugend stehen seiner eigenen Pflichtverletzungen gleich.
Beruht die Haftung ausschließlich auf dem in lit. b) genannten Fall, haftet das Haus der Jugend nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen des Hauses der Jugend.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses der Jugend auftreten, wird das Haus der Jugend bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Hausrecht / Hausordnung
Alle Gäste sind zur Beachtung der Hausordnung verpflichtet, welche als Anlage beigefügt ist. Die Begleitpersonen als Vertretungen ihrer Teilnehmenden sind verpflichtet, verbindliche Anweisungen zu erteilen und die Einhaltung der Hausordnung durch alle Teilnehmenden zu gewährleisten.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Ruhestörung, Sachbeschädigung) kann das Haus der Jugend den Vertrag fristlos kündigen und den Gast des Hauses verweisen.
Bei Gruppen gilt: Die Gruppenleitung ist für die Einhaltung der Hausordnung durch alle Gruppenmitglieder verantwortlich. Sie hat die Gruppe vor Anreise über die geltenden Regeln zu informieren.
Keine Tiere
Tiere dürfen nicht mit in das Haus der Jugend und die vom Gast genutzten Räume eingebracht werden. Hiervon abweichende Regelungen können ausnahmsweise im Einzelfall für Therapie- und Blindenführhunde getroffen werden.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages – auch dieser Bestimmung – sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder ausdrücklich mündlich vereinbart werden.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hauses der Jugend.
Dort ist im kaufmännischen Verkehr auch der ausschließliche Gerichtsstand. Gleiches gilt für Gäste, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Das Haus der Jugend weist darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat, die hier aufrufbar ist: ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Haus der Jugend nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Im Übrigen gilt das Gesetz.
Stand 30.06.2025
Hausordnung
In Jugendherbergen ist immer was los. Aber wenn jemand schlafen möchte und andere feiern wollen, dann klappt das Miteinander nicht. Deshalb gibt es ein paar Regeln. Diese sind verbindlich und helfen, Stress zu vermeiden.
Für unsere Sicherheit
- Das Rauchen sowie das Anzünden von rauchentwickelnden Substanzen ist im gesamten Haus verboten. Raucher:innen können gerne unsere Außenanlagen nutzen.
- Jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus ausnahmslos untersagt. Das gilt ebenso für den Gebrauch von Sprühdosen außerhalb der Sanitärräume (z.B. Deo, Haarspray etc.).
- Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Rauch, Feuer, oder Sprühdosen die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder vorsätzlich Brandmelder manipuliert, hat die Folgekosten des dadurch automatisch ausgelösten Feuerwehreinsatzes in voller Höhe (Kosten z.Zt. ca. 800,00 Euro) sowie eventuell notwendige Reparaturkosten zu tragen.
- Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken nicht gestattet.
- Die Verwahrung und Sicherung persönlicher Gegenstände liegen in der Verantwortung der Gäste.
Unser Miteinander
- Auf den Zimmeretagen und in den Treppenhäusern ist Lärm zu vermeiden. Die gemeinschaftlichen Schlafzimmer sind ausschließlich zum Entspannen und Ruhen bestimmt. Wer Geselligkeit möchte, kann sich gerne in den Aufenthaltsbereichen im Erdgeschoss aufhalten.
- Nachtruhe ist von 00.00 Uhr bis 7.00 Uhr. In dieser Zeit sind elektronische Geräte für laute Musik oder andere Tonwiedergaben verboten.
- Das Mitbringen von Alkoholika und Drogen jeglicher Art ist generell untersagt. Berauschte Gäste können des Hauses verwiesen werden. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Ihr Aufenthalt
- Die Betten sind bei der Anreise frisch bezogen. Wir bitten darum bei der Abreise das Bett abzuziehen und die Bettwäsche in die bereitgestellten Wäsche-Container auf den Fluren zu werfen.
- Bitte schonen Sie unser Inventar. Beschriftungen, Aufkleber sowie Beschädigungen oder besondere Verschmutzung erzeugen Mehrkosten, die wir in Rechnung stellen.
- Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Einzig Blinden- und Assistenzhunde sind nach Voranmeldung willkommen.
- Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.
Hausrecht
- Wir üben das Hausrecht aus! In dringenden Fällen behalten wir uns vor, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Hausverweise können bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
Wichtige Zeiten:
- Frühstück: 07:00 – 09:00 Uhr
- Mittagessen: 12:00 – 13:30 Uhr
- Abendessen: 18:00 -- 19:30 Uhr
- Einchecken: 13.00 – 02:00 Uhr
- Auschecken: bis 9:30 Uhr
- Schließzeit: 02:00 – 06.30Uhr
Das Team der Jugendherberge Frankfurt wünscht einen angenehmen und entspannten Aufenthalt!